Der Kündigungsschutz des besonderen Vertreters eines Vereins

9783848756100
52,00 € pro Stück inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten Hersteller: NomosNomos

Spezifikationen

Nomos
RA Dr. Sven Lochelfeldt
2019
202
Broschüre
978-3-8487-5610-0

Während das Gesetz sowohl für die GmbH als auch die AG lediglich ein vertretungsberechtigtes Organ bestimmt (den Geschäftsführer bzw. den Vorstand), sieht § 30 BGB neben dem Vorstand ein weiteres Organ vor, das zur Vertretung des Vereins berufen werden kann: den besonderen Vertreter. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Frage, ob der besondere Vertreter als Organ einer juristischen Person dem persönlichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes unterfallen kann. Da es sich bei dem besonderen Vertreter um ein Organ des Vereins handelt, könnte der Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes aber § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG entgegenstehen, wonach der allgemeine Kündigungsschutz nicht für die Mitglieder des Organs gilt, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist. Ob und unter welchen Voraussetzungen der besondere Vertreter als gesetzlicher Vertreter § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG unterfällt, ist Gegenstand der Untersuchung.

Das Werk ist Teil der Reihe Arbeits- und Sozialrecht, Band 155.

Unsere aktuellen Empfehlungen

Bild Produkt Preis
Jahresabschluss und Steuererklärung im Verein 39,95 € pro Stück inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten In den Warenkorb
Der Satzungsbaukasten 2024 28,50 € pro Stück inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten In den Warenkorb
Buchführung in gemeinnützigen Vereinen 49,00 € pro Stück inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten In den Warenkorb
Aktuelle Entwicklungen im Vereins- und Verbandrecht 2023 23,50 € pro Stück inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten In den Warenkorb
Ergebnisse 1 – 4 von 9
Impulse für Ihren Vereinserfolg!
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.