Steuern
Gemeinnützige Vereine sind zwar steuerbegünstigt, jedoch nicht uneingeschränkt steuerbefreit.
Umsatzsteuerbefreit ist der ideelle Bereich eines Vereins:
- Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen
- Aufnahmegebühren
- Kurs- oder Teilnehmergebühren
- Spenden oder Zuschüsse
- Vermietungsumsätze
Von der Steuer befreit werden kann ein Verein zudem dann, wenn die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb pro Jahr nicht mehr als 35.000 Euro Brutto übersteigen.
Umsätze im Zweckbetrieb und im Bereich der Vermögensverwaltung unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
Die Einnahmen in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (also einer selbstständig nachhaltigen Tätigkeit) werden mit dem Regelsteuersatz von 19 % versteuert. Dazu zählen Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken oder Trikotwerbung. Für die kurzfristige Vermietung von Sportstätten an Nichtmitglieder fallen ebenfalls 19 % Umsatzsteuer an.
Basiswissen ist gefragt
Ihr Schatzmeister muss sich nicht nur mit der Buchhaltung Ihres Vereins auseinandersetzen, sondern auch mit dem komplizierten deutschen Steuerrecht. Da nicht jeder Schatzmeister auch ein Steuerfachmann ist, bieten die Finanzbehörden praktische Arbeitshilfen in Form von Broschüren. Auch die Fachliteratur bietet häufig verständlichen Zugang zum Vereinssteuerrecht. An dieser Stelle seien das Loseblattwerk „der verein wissen“ von lexware sowie das Buch „Der Verein“ von Goetze/Röcken genannt.
Unsere Seminare zu Steuern
Kurstitel | Datum | Zeit | Ort | Preis (EUR) |
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Das (kleine) 1 x 1 der Vereinsbuchhaltung - Grundlagen der Vereinsbuchhaltung - Teil 1 | 30.01.2025 | 18:00 - 20:00 Uhr | Online-Seminar | 49,00 |
Das (kleine) 1 x 1 der Vereinsbuchhaltung - Grundlagen der Vereinsbuchhaltung und des Vereins(Steuer)Rechts - Teil 2 | 06.02.2025 | 18:00 - 20:00 Uhr | Online-Webinar | 49,00 |