Nicht entlastetes Vorstandsmitglied darf kein Notvorstand werden
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Bei der Bestellung eines Notvorstands darf das Registergericht die Person nicht gegen das Votum der Mitgliederversammlung auswählen. Das entschied das OLG Düsseldorf im Fall eines ehemaligen Vorstandsmitglieds, dem die Mitgliederversammlung ‒ mit deutlicher Mehrheit ‒ die Entlastung verweigert hatte.
Das OLG monierte die Auswahl als nicht ansatzweise nachvollziehbar, weil die Bestellung nicht im Interesse des Vereins lag und andere Personen zur Auswahl standen. Unter diesen Umständen war die Bestellung dieser Person für das OLG zum Notvorstand grob fehlerhaft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2025, Az. 3 W 187/25, Abruf-Nr. 251763).