Koalitionsvertrag: Das plant die neue Regierung für Ehrenamtler und gemeinnützige Organisationen

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht eine Reihe von Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts vor. Überwiegend sind das Reformvorhaben, die bereits unter der Vorläuferregierung auf der Agenda standen. 

Dazu gehören insbesondere

  • die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro,
  • die Anhebung der Umsatzfreigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von 45.000 Euro auf 50.000 Euro,
  • die Erhöhung der Nichtanwendungsgrenze für die zeitnahe Mittelverwendung von 45.000 Euro auf 100.000 Euro,
  • die Abschaffung der Sphärenaufteilung für kleine gemeinnützige Körperschaften bis 50.000 Euro Einnahmen (das käme einer pauschalen Steuerbefreiung gleich und würde die steuerlichen Nachweispflichten erheblich vereinfachen),
  • eine Umsatzsteuerbefreiung für Sachspenden,
  • die Vereinfachung der Steuerveranlagung zur Prüfung der tatsächlichen Geschäftsführung sowie
  • die Erweiterung des Katalogs gemeinnütziger Zwecke. Hier ist vor allem die Steuerbegünstigung für eSport geplant.

 

Quelle: IWW VereinsBrief, Seite 1
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