Steuerermäßigung für den Speisenverkauf wird verlängert

Der ermäßigte Steuersatz für den gastronomischen Verkauf von Speisen gilt auch 2023 weiter. Allerdings nur für Speisen. Getränke müssen mit 19 Prozent besteuert werden.

Wichtig | Bei kombiniertem Verkauf von Speisen und Getränken zu einem Pauschalpreis erlaubt die Finanzverwaltung eine Pauschalierung. Danach wird der auf die Getränke entfallende Anteil am Gesamtumsatz mit 30 Prozent des Pauschalpreises angesetzt. Dieser Anteil muss also mit 19 Prozent versteuert werden, der Rest mit sieben Prozent (BMF, Schreiben vom 21.11.2022, Az. III C 2 ‒ S 7030/20/10006 :006, Abruf-Nr. 232832 und Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen [8. VStÄndG] vom 24.10.2022, Abruf-Nr. 232929).

Quelle: IWW VereinsBrief, Ausgabe 01 / 2023 | Seite 2
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