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Müde macht uns die Arbeit, die wir liegenlassen, nicht die, die wir tun.

Marie von Ebner-Eschenbach

Aktuelles

Aktuelles zur Ehrenamtspauschale
Das aktuelle BMF-Schreiben vom 14.10.2009 hat zunächst für eine Klarstellung gesorgt. Doch so ganz nebenbei wird noch eine böse Zeitfalle eingebaut, die im Extremfall dazu führt,... 

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Redmark Aktion für Landessportbünde
 redmark vereinsverwaltung (sparen Sie über 35%)Die unkomplizierte Software für Mitgliederverwaltung und Finanzbuchhaltung.Mit der »redmark vereinsverwaltung« verwalten Sie... 

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Informationen zur Künstlersozialabgabe
Mit der Künstlersozialversicherung werden selbständige Künstler durch Bundeszuschüsse und Abgaben von Unternehmen bei ihrer Beitragszahlung für die Sozialversicherung... 

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Kostenlose Sonderausgabe zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Größte Reform des Gemeinnützigkeitsrechts seit 1990 besiegelt:Jetzt 24-seitige Sonderausgabe kostenlos anfordern ...Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ist durch: Lernen Sie in... 

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Seminare zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Die Reform zum Ehrenamt ist endgültig beschlossenAm 21.09.07 hat der Bundesrat das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements endgültig beschlossen.Das Gesetz tritt... 

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Herzlich Willkommen

auf der Homepage des Vereins- und Verbands-Service

Sie suchen Informationen und Produkte rund um den Verein?

Dann sind Sie bei uns richtig!

Was wir genau machen, erfahren Sie in unserem Firmenprofil.
Hier schon mal eine kleine Geschmacksprobe von unserem Service und unseren Produkten: 


Seminare für Vereins- und Verbands-Führungskräfte

 

Vorankündigung: 1. Sächsischer VVS-Vereinskongress in Dresden 
                                am 20.11.2010


 

 

Vorschau für den Herbst 2010:

14.-18. September: Kurzseminare zum Vereins(Steuer)Recht in Potsdam , Magedeburg,
                                 Berlin
, Bremen und Hamburg mit Prof. Gerhard Geckle
                                 und Ulrich Goetze
25. September:       Kooperationen - Spielgemeinschaften - Fusionen - Förderverein & Co
                                mit Stefan Wagner in Frankfurt am Main

7. Oktober
:              Datenschutz und Urheberrecht im Verein in Frankfurt am Main

Mehr Infos zu den einzelnen Seminaren erhalten Sie durch den jeweiligen Klick auf die Stadt!

 

Weitere Termine finden Sie in unserer Seminar-Übersicht >>

Steuerrecht im Sport

Der aktuelle Ratgeber zur Vereinsbesteuerung, ideal für Vereinsvorstände und Berater.

Das Buch ist aus der Sicht des Sports verfasst.

Einzelne steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, vor allem aber Hinweise auf steuerliche Gestaltungserfordernisse für alle am Sport interessierten Laien und Fachleute stehen im Mittelpunkt der Darstellung. Themen sind u.a. die Gemeinnützigkeit und die unschädliche wirtschaftliche Betätigung eines Vereins, Gewinnermittlung, Sponsoring, Spenden und ihre Verbuchung, Besteuerung von Sportlern, Sport und Umsatzsteuer sowie (straf-)rechtliche Folgen des steuerlichen Missbrauchs.

320 Seiten, broschiert, 1.Auflage, März 2009, 48,- Euro

Weitere Infos in unserem Shop und weitere ausgewählte Bücher


Aktuelle Rechtstipps

Unwirksamkeit der Vorstandswahl bei Ladungsmangel?

Der Fall


Ein e.V. hatte am 29.12. seine Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen durchgeführt und die Änderungen im Vorstand zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet. Im Protokoll der Mitgliederversammlung war vermerkt: "TOP 1: Der Vorsitzende stellt fest, dass form – und fristgerecht eingeladen worden ist".
Das Registergericht forderte den Verein mit Verfügungen v. 6. und 15.1. auf, das Einladungsschreiben zur Mitgliederversammlung v. 19.2. dem Gericht vorzulegen.
Dagegen legte der Verein Beschwerde ein. Das OLG hatte über die weitere Beschwerde zu entscheiden.
Die Aufforderung des Gerichts, das Einladungsschreiben nachzureichen, war eine Zwischenverfügung, gegen die der e.V. das Rechtsmittel der Beschwerde ( § 19 FGG ) einlegen konnte.
Kernfrage war also, ob das Registergericht überhaupt berechtigt war, das Einladungsschreiben nachzufordern.
Nach § 67 Abs.1 S.2 BGB ist der Anmeldung einer Vorstandsänderung eine Abschrift der Urkunde über die Änderung des Vorstands vorzulegen, d.h. es muss dem Gericht eine Abschrift des Versammlungsprotokolls mit dem Beschluss über die Vorstandswahl vorgelegt werden.


Die Entscheidung

  • Nach allgemeinen registerrechtlichen Grundsätzen hat das Registergericht grundsätzlich davon auszugehen, dass der beurkundete Beschluss wirksam zustande gekommen ist.
  • Das Gericht kann nach § 12 FGG die Vorlage weiterer Unterlagen vom Verein verlangen, wenn begründet Zweifel an der Wirksamkeit der Wahl bestehen.
  • Solche Zweifel an der Wirksamkeit bestehen insbesondere dann, wenn die Mitgliederversammlung nicht ordnungsgemäß geladen worden ist.
    Denn: Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Vorstandswahl ungültig ist, wenn nicht alle Mitglieder ordnungsgemäß zu der Mitgliederversammlung geladen waren.

 


Stöbern Sie in unserer Rubrik "Aktuelle Rechtstipps", um noch mehr Nützliches zu erfahren. 

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