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Müde macht uns die Arbeit, die wir liegenlassen, nicht die, die wir tun. Marie von Ebner-Eschenbach |
Aktuelles
Herzlich Willkommen
auf der Homepage des Vereins- und Verbands-Service
Sie suchen Informationen und Produkte rund um den Verein?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Was wir genau machen, erfahren Sie in unserem Firmenprofil.
Hier schon mal eine kleine Geschmacksprobe von unserem Service und unseren Produkten:
Seminare für Vereins- und Verbands-Führungskräfte
Vorankündigung: 1. Sächsischer VVS-Vereinskongress in Dresden
am 20.11.2010
Vorschau für den Herbst 2010:
14.-18. September: Kurzseminare zum Vereins(Steuer)Recht in Potsdam , Magedeburg,
Berlin, Bremen und Hamburg mit Prof. Gerhard Geckle
und Ulrich Goetze
25. September: Kooperationen - Spielgemeinschaften - Fusionen - Förderverein & Co
mit Stefan Wagner in Frankfurt am Main
7. Oktober: Datenschutz und Urheberrecht im Verein in Frankfurt am Main
Mehr Infos zu den einzelnen Seminaren erhalten Sie durch den jeweiligen Klick auf die Stadt!
Weitere Termine finden Sie in unserer Seminar-Übersicht >>
Steuerrecht im Sport

Der aktuelle Ratgeber zur Vereinsbesteuerung, ideal für Vereinsvorstände und Berater.
Das Buch ist aus der Sicht des Sports verfasst.
Einzelne steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, vor allem aber
Hinweise auf steuerliche Gestaltungserfordernisse für alle am Sport
interessierten Laien und Fachleute stehen im Mittelpunkt der
Darstellung. Themen sind u.a. die Gemeinnützigkeit und die unschädliche
wirtschaftliche Betätigung eines Vereins, Gewinnermittlung, Sponsoring,
Spenden und ihre Verbuchung, Besteuerung von Sportlern, Sport und
Umsatzsteuer sowie (straf-)rechtliche Folgen des steuerlichen
Missbrauchs.
320 Seiten, broschiert, 1.Auflage, März 2009, 48,- Euro
Weitere Infos in unserem Shop und weitere ausgewählte Bücher
Aktuelle Rechtstipps
Unwirksamkeit der Vorstandswahl bei Ladungsmangel?
Der Fall
Ein e.V. hatte am 29.12. seine Mitgliederversammlung mit
Vorstandswahlen durchgeführt und die Änderungen im Vorstand zur
Eintragung in das Vereinsregister angemeldet. Im Protokoll der
Mitgliederversammlung war vermerkt: "TOP 1: Der Vorsitzende stellt
fest, dass form – und fristgerecht eingeladen worden ist".
Das
Registergericht forderte den Verein mit Verfügungen v. 6. und 15.1.
auf, das Einladungsschreiben zur Mitgliederversammlung v. 19.2. dem
Gericht vorzulegen.
Dagegen legte der Verein Beschwerde ein. Das OLG hatte über die weitere Beschwerde zu entscheiden.
Die
Aufforderung des Gerichts, das Einladungsschreiben nachzureichen, war
eine Zwischenverfügung, gegen die der e.V. das Rechtsmittel der
Beschwerde ( § 19 FGG ) einlegen konnte.
Kernfrage war also, ob das Registergericht überhaupt berechtigt war, das Einladungsschreiben nachzufordern.
Nach
§ 67 Abs.1 S.2 BGB ist der Anmeldung einer Vorstandsänderung eine
Abschrift der Urkunde über die Änderung des Vorstands vorzulegen, d.h.
es muss dem Gericht eine Abschrift des Versammlungsprotokolls mit dem
Beschluss über die Vorstandswahl vorgelegt werden.
Die Entscheidung
- Nach allgemeinen registerrechtlichen Grundsätzen hat das Registergericht grundsätzlich davon auszugehen, dass der beurkundete Beschluss wirksam zustande gekommen ist.
- Das Gericht kann nach § 12 FGG die Vorlage weiterer Unterlagen vom Verein verlangen, wenn begründet Zweifel an der Wirksamkeit der Wahl bestehen.
- Solche
Zweifel an der Wirksamkeit bestehen insbesondere dann, wenn die
Mitgliederversammlung nicht ordnungsgemäß geladen worden ist.
Denn: Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Vorstandswahl ungültig ist, wenn nicht alle Mitglieder ordnungsgemäß zu der Mitgliederversammlung geladen waren.
Stöbern Sie in unserer Rubrik "Aktuelle Rechtstipps", um noch mehr Nützliches zu erfahren.

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