Beginn:
10. Feb. 2021
Ende:
10. Feb. 2021
Kurs-Nr.:
10022021
Preis:
34,51 EUR (inkl. MwSt.)
Ort:
Online-Webinar
Datum:
10.02.2021
Zeit:
18:00 bis 19.30 Uhr
200
Trainer:
Stefan Wagner

Beschreibung

Update Januar 2021:

Erneute Änderung der Rechtslage: Verlängerung COVID-19-Gesetz bis zum 31.12.2021 in geänderter Fassung

Vollkommen überraschend und unbemerkt hat der Bundestag hat am 17. Dezember 2020 erneut beschlossen den § 5 des COVID-19-Geseztes zu ändern, da die bisherige Fassung in der Praxis auf Kritik gestoßen war und vor allem für kleinere Vereine kaum umsetzbar war. Durch die neuen Regelungen soll die Anwendung für Vereine erleichtert werden.

Auch die nachfolgende Änderung kann – auch ohne Regelung in der eigenen Vereinssatzung – bis zum 31.12.2021 angewendet werden.

Wichtiger Hinweis!

Die neue Fassung des § 5 wurde am 30.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 28.02.2021 in Kraft (BGBl. I 2020, S. 3328 ff.).
Also Zeit für jeden Vorstand sich auf die neue Rechtslage einzustellen.

Es geht um folgende Themen:

  • (1): Verlängerung der Amtszeit des Vorstands nach § 26 BGB
  • (2): Virtuelle Mitgliederversammlung und Briefwahl
  • (2a): Abweichen von der Einberufungspflicht des § 36 BGB
  • (3): Schriftliches Umlaufverfahren
  • (3a): Anwendbarkeit für Vorstands- und sonstige Gremiensitzungen.

Die Einzelheiten und praktische Hinweise werden im Webinar erläutert.

 


Hinweis
: Die o.a. Ergänzungen zu der ursprünglichen Ausschreibung (siehe unten) beruhen auf aktuellen Entwicklungen und unterstreichen die Wichtigkeit der Thematik für alle Vereine.

 

Eine Folge der Corona-Krise ist, dass viele Vereine und Verbände keine Mitgliederversammlungen als sog. Präsenzversammlung durchführen
konnten und plötzlich vor unerwarteten Problemen standen bzw. stehen.

Die Bundesregierung hatte sodann  - sozusagen "über Nacht  - reagiert und am 28. März 2020 das sog. COVID-19-Gesetz erlassen.
Dieses Gesetz war extrem hilfreich für die Vereine, auch weil es für das Vereinsrecht u.a. Sonderregelungen zur Durchführung einer Mitgliederversammlung enthält.

Diese Regelungen können bis zum 31.12.2021 angewendet werden. Viele Vereine und Verbände verzichten auf die Durchführung ihrer Mitgliederversammlung oder wollen diese verschieben. Doch geht das so einfach? Gibt es Alternativen? Was machen "wir" 2021?

Im Webinar wird den Fragen nachgegangen:

  • wie die Regelungen der eigenen Vereinssatzung mit den gesetzlichen Sonderregelungen zusammenspielen
  • wie und auf welcher Grundlage 2021 Mitgliederversammlungen überhaupt stattfinden können
  • wie die Regelungen in der Vereinssatzung durch Durchführung einer Mitgliederversammlung auszulegen und anzuwenden sind
  • ob auf die Mitgliederversammlung auch 2021 erneut verzichtet werden kann
  • welche Alternativen zur Durchführung einer Präsenzversammlung bestehen
  • wie sich ein Verein zu verhalten hat, wenn 2021 dringende Entscheidungen wie z.B. Neuwahlen, Satzungsänderungen oder Investitionsentscheidungen anstehen.

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