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Angelika Marusch
Geschäftsführerin
Basketballverband Sachsen e.V.
Vereinsmanagement - Steuern
ein hochbrisantes und immer aktuelles Thema für den Verein und den Verband.
Gemeinnützige Vereine sind zwar steuerbegünstigt, jedoch nicht uneingeschränkt steuerbefreit. Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, die Reihe könnte beinahe endlos fortgesetzt werden.
Nicht umsonst gilt das deutsche Steuergesetz als eines der umfangreichsten und kompliziertesten Gesetze. Braucht darum jeder Verein einen Steuerfachmann?
Nur wer die Grundlagen kennt, weiss, wann es sinnvoll und an der Zeit ist, den Rat eines Steuerberaters, Rechtsanwaltes oder des zuständigen Finanzamtes einzuholen. Schon bei der Gründung eines Vereins, bei der Festlegung der Satzung, sollte Basiswissen über das Vereins-Steuergesetz vorhanden sein.
Für die Vereinsbesteuerung ist der in der Satzung festgelegte Vereinszweck - noch besser - sind die klar umschriebenen Zwecke von ausschlaggebender Bedeutung.
Nur ein als gemeinnützig anerkannter Verein ist steuerbegünstigt.
Umsatzsteuerfrei sind zum Beispiel die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Aufnahmegebühren, Spenden oder Zuschüssen.
Neben diesem ideellen Bereich gibt es die steuerbegünstigten Zweckbetriebe, in denen die Einnahmen je nach Geschäftsvorfall entweder steuerfrei sind (z.B. Kursgebühren) oder mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % berücksichtigt werden müssen.
Dagegen unterliegen die Einnahmen in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, wie Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken - Stichwort vereinseigene Gaststätte - oder bei geselligen Veranstaltungen dem vollen Umsatzsteuersatz. Gleiches gilt für die Vermietung von Sportstätten, wo auch 19 % Umsatzsteuer anfallen.
Welche Unterlagen werden vom Finanzamt für steuerliche Zwecke herangezogen? Wer darf nach dem neuen Gesetz Spendenbescheinigungen ausstellen? Diese und weitere essentiellen Fragen des Vereinssteuerrechts stellen sich dem Ehrenamtlichen oder Hauptamtlichen.
Übersichtlich und auch für Laien verständlich behandelt wird das Vereinssteurrecht u.a. im Loseblattwerk Der Verein.
Zu diesem Thema bieten wir ein umfangreiches Angebot an Literatur in unserem Shop.
