- jetzt eintragen:
„Glückwunsch zum neuen Layout, sieht nett aus und der Newsletter ist wie immer interessant“.
Angelika Marusch
Geschäftsführerin
Basketballverband Sachsen e.V.
Vereinsmanagement - Buchführung
Ein Buch mit sieben Siegeln? Oder Gut geführt ist nur noch halbe Arbeit!
Für den Verein besteht in jedem Falle Aufzeichnungspflicht. Nach einer Aufforderung des Finanzamtes, und nur dann, kommt die Buchführungspflicht hinzu. Diese Pflicht zur Rechnungslegung besteht gegenüber der Mitgliederversammlung und gegenüber dem Finanzamt.
Allerdings ist die Buchführung i.w.S. nicht nur notwendiges Übel, sie ist vielmehr Grundlage jeder seriösen Haushaltsplanung. Ohne eine ordnungsgemäße Buchführung kann der Vorstand die Vereinsaufgaben (auch die eines kleinen Vereins) nicht erfüllen.
Glücklich der Verein, der einen guten Kassenwart hat. Zu diesem mit viel Arbeit und Verantwortung belasteten Ehrenamt drängen sich nicht gerade viele Vereinsmitglieder.
Die Tätigkeit der Kassenführung spielt sich mehr im Hintergrund ab und verlangt zeitnahe und (fast) pedantische Erledigung der Amtspflicht. Der Schatzmeister muss alle Zahlungsvorgänge (Einnahmen und Ausgaben) des Vereins chronologisch und zeitnah festhalten. Dabei muss er neben der gesonderten Aufzeichnung des Warenein- und ausgangs z.B. eigene Lohnkonten führen, die Umsatzsteuer festhalten und, was für den steuerbegünstigten Verein besonders wichtig ist, die einzelnen Tätigkeitsbereiche getrennt führen.
Eigene Konten für den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung, für Zweckbetriebe und für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Das klingt kompliziert, doch für die einfache Buchführung muss man kein gelernter Buchhalter sein. Grundausstattung sind Kassenbücher und Ordner zur Ablage der Belege. Schon bei mehr als zwanzig Buchungen im Monat empfiehlt sich die Führung eines Journals, das bis zu 32-spaltig sein kann und die Aufzeichnungen zusätzlich nach Sachkriterien ermöglicht.
Buchführung bei Großvereinen
Kontenrahmen, die vom DSB oder DATEV speziell für Vereine entwickelt wurden, sind eine große Hilfe. Sämtliche vereinsrechtlichen, insbesondere steuerrechtlichen Besonderheiten sind in diesen Vereinskontenrahmen berücksichtigt.
So kann der Kassenführer vor Beginn der Buchführung einen speziell auf seinen Verein abgestimmten Kontenplan erstellen. Wenn ein Journal geführt wird, ist die Anzahl der Konten durch die Spaltenzahl begrenzt. Bei Nutzung von Kontenblättern oder EDV ist die Kontenanzahl nicht begrenzt.
Eine EDV-Anlage mit entsprechender Vereinssoftware ist eine Investition, die sich für mittlere und selbst kleinere Vereine schon schnell bezahlt macht.
Zu diesem Thema bieten wir ein umfangreiches Angebot an Literatur in unserem Shop.
