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Angelika Marusch
Geschäftsführerin
Basketballverband Sachsen e.V.
Steuern
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| Steuern und das Finanzamt im Griff |
Gemeinnützige Vereine sind zwar steuerbegünstigt, jedoch nicht uneingeschränkt steuerbefreit. Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, die Reihe könnte beinahe endlos fortgesetzt werden.
Nicht umsonst gilt das deutsche Steuergesetz als eines der umfangreichsten und kompliziertesten Gesetze. Ständige Änderungen und immer neue Erlasse stellen die (ehrenamtlichen) Mitarbeiter immer wieder vor Herausforderungen. Deshalb ist das Thema "Steuern im Verein" für Vereine und Verbände immer brisant. Braucht darum jeder Verein einen Steuerfachmann?
Nur wer die Grundlagen kennt, weiss, wann es sinnvoll und an der Zeit ist, den Rat eines Steuerberaters, Rechtsanwaltes oder des zuständigen Finanzamtes einzuholen. Schon bei der Gründung eines Vereins, bei der Festlegung der Satzung, sollte Basiswissen über das Vereins-Steuergesetz vorhanden sein.
Steuerbegünstigung und Steuerpflicht!
Für die Vereinsbesteuerung ist der in der Satzung festgelegte Vereinszweck - noch besser - sind die klar umschriebenen Zwecke von ausschlaggebender Bedeutung.
Nur ein als gemeinnützig anerkannter Verein ist steuerbegünstigt.
Umsatzsteuerfrei sind zum Beispiel die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Aufnahmegebühren, Spenden oder Zuschüssen.
Neben diesem ideellen Bereich gibt es die steuerbegünstigten Zweckbetriebe, in denen die Einnahmen je nach Geschäftsvorfall entweder steuerfrei sind (z.B. Kursgebühren) oder mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % berücksichtigt werden müssen.
Dagegen unterliegen die Einnahmen in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben dem vollen Umsatzsteuerstz. Dazu zählen zum Beispiel Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken oder auch die Trikotwerbung. Gleiches gilt für die kurzfristige Vermietung von Sportstätten an Nichtmitglieder, wo auch 19 % Umsatzsteuer anfallen.
Umfangreiche und hilfreiche Fachliteratur!
Für die ehrenamtlichen Schatzmeister der Vereine gibt es oftmals von den Finanzbehörden praktische Arbeitshilfen in Form von Broschüren. Darüber hinaus gibt es in der Fachliteratur empfehlenswerte Titel, die das Thema "Steuern im Verein" verständlich behandeln.
Hier zu nennen ist beispielweise das Loseblattwerk "Der Verein". Es behandelt nicht nur das komplizierte Vereins-Steuerrecht auf verständliche Weise. "Der Verein" gilt als das Standardwerk für Vereine schlechthin und ist für jeden Vereinsvorstand eine große Hilfe.

