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Angelika Marusch
Geschäftsführerin
Basketballverband Sachsen e.V.
Wer kann Vorstand eines Vereins werden?
Zunächst ging es im Verfahren um die klassische Frage des passiven Wahlrechts, d.h. muss ein Kandidat bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um in den Vorstand gewählt zu werden. Konkret ging es im Verfahren um die Frage, ob die Vorstandsmitglieder auch Vereinsmitglied sein müssen.
Das Vereinsrecht kennt das Prinzip der Selbstorganschaft nicht, wie es aus dem Gesellschaftsrecht bekannt ist. Danach gilt der Grundsatz, dass Mitglieder eines Organs nur Mitglieder der Gesellschaft werden können. Eine vergleichbare Rechtsgrundlage gibt es im Vereinsrecht nicht.
Das bedeutet für den Satzungsgeber:
Die Vereinssatzung kann eine Regelung dahingehend aufnehmen, dass nur Vereinsmitglieder Organmitglied ( z.B. im Vorstand ) werden können.
Fehlt eine solche Regelung in der Satzung können auch außenstehende Dritte in ein Vereinsamt gewählt werden ( Grundsatz der Drittorganschaft im Vereinsrecht ).
Aber: Auch wenn eine ausdrückliche Satzungsregelung fehlt, kann es sonstige Gründe oder Anhaltspunkte im Verein geben, die für die Selbstorganschaft sprechen.
Diese können sich ergeben:
- aus dem Vereinszweck oder
- aus der ständigen Übung im Verein.
Die Satzung des Verbandes enthielt dazu folgende Regelung:
§ 14 Wählbarkeit
(1) Wählbar zum Vorstand des ....soll derjenige sein, der ordentliches Mitglied gem. ... ist.
Problem im Verfahren war die Auslegung der "Soll-Vorschrift" im Lichte der anderen Regelungen der Vereinssatzung zur Mitgliedschaft. Das Gericht kam mit zutreffender Begründung zu dem Ergebnis, dass es sich hier nicht um eine Ermessensregelung, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, d.h. in der Tat – zwingend – die Mitgliedschaft im Verein vorausgesetzt wird.
Folge im Verfahren war, dass die vom Kläger angefochtene Vorstandswahl ungültig war, da der Kandidat des Präsidiums in der Tat die satzungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllt hat.
Merke!
Für das Vorstandsamt im Verein ist die Vereinsmitgliedschaft nicht zwingend erforderlich, es sei denn,die Satzung enthält dazu klare Regelungen.
In der Satzung sind klare Formulierungen zu verwenden ( keine "Kann" - oder "Soll" - Regelungen ), die Anlass zu streitigen Auslegungen geben.
