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Angelika Marusch
Geschäftsführerin
Basketballverband Sachsen e.V.
Kein Stimmrecht für Nichtmitglieder
Merke:
Selbst wenn die Satzung eines Verbandes eine ausdrückliche
Regelung darüber enthält, dass Mitglieder eines angegliederten
Verbandes ein Stimmrecht in den Belangen des Verbandes haben sollen, ist
dies nach Auffassung des OLG eine unzulässige Regelung.
Denn: Nichtmitglieder können im Verein kein Stimmrecht erhalten, selbst wenn die Satzung dies ausdrücklich vorsieht.
Begründung:
Die
Vereinsautonomie könnte durch einen so weitgehenden Fremdeinfluss in
unzulässiger Weise eingeschränkt werden. Es besteht in einem solchen
Fall die Gefahr, dass der Verein nicht mehr von der Willensbildung der
eigenen Mitglieder getragen ist, sondern unter den Einfluß
vereinsfremder Dritter gerät.
OLG Saarbrücken, Urteil v. 15.11.2006, Az.: 1 U 636/05-218
