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Angelika Marusch
Geschäftsführerin
Basketballverband Sachsen e.V.
Das unfreiwillige Ende einer Vereinsreise – Anspruch gegen den Verein?
Was geschah?
Ein Verein hatte eine Jugendgruppenreise organisiert.
In den Teilnahmebedingungen war geregelt, dass Teilnehmer, die grob
gegen die Regeln und Anweisungen der Betreuer verstoßen auf eigene
Kosten nach Hause geschickt werden. Wer kennt das nicht?
Drei
Teilnehmer der Gruppe traf dieses Schicksal, einer von ihnen klagte
gegen den Verein auf Rückzahlung der anteiligen Teilnehmerkosten
Das Gericht
• Zunächst
stritt man sich trefflich darüber was ein grober Verstoß gegen die
Gruppenregeln ist. Nach dem Gericht liegt dieser dann vor, wenn das
Verhalten des Teilnehmers den Zweck der Reise, nämlich die Durchführung
der Gruppenreise für die minderjährigen Jugendlichen gefährdet.
• Im Vordergrund stand auch die Tatsache, dass die Teilnehmer allesamt minderjährig waren und damit die Betreuer die Aufsichtspflicht auszuüben haben. Wenn aber nicht gewährleistet werden kann, ist auch die weitere Durchführung der Reise gefährdet.
• Die Betreuer haben daher zu Recht nach Rücksprache mit der Vereinsführung den Reisevertrag mit den Minderjährigen fristlos gekündigt. Die Erziehungsberechtigten waren davon telefonisch in Kenntnis gesetzt worden und wurde davon benachrichtigt, dass die Jugendlichen die Heimreise antreten müssen. Damit war der Reisevertrag mit sofortiger Wirkung beendet.
Fazit: Es bestand danach auch kein Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Reisekosten.
AG Braunschweig, Urteil v. 21.3.2006, Az.: 116 C 4849/05
